AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Easy Cleany.
Stand: 04.01.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reinigungsleistungen von Easy Cleany gegenüber Kundinnen und Kunden in der Schweiz.
Abweichende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn Easy Cleany diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Zustandekommen des Vertrages
Die Eingaben im Angebotsrechner (inkl. Abwahl oder Auswahl von Zusatzleistungen) dienen ausschliesslich dazu, der Kundin/dem Kunden unverbindlich einen voraussichtlichen Preis zu berechnen. Der im Angebotsrechner angezeigte Betrag stellt kein verbindliches Angebot von Easy Cleany dar.
Mit dem Absenden der Anfrage über den Angebotsrechner stellt die Kundin/der Kunde eine unverbindliche Anfrage an Easy Cleany.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Easy Cleany der Kundin/dem Kunden per E-Mail ein verbindliches Angebot unterbreitet und die Kundin/der Kunde dieses Angebot annimmt (z.B. per E-Mail/Bestätigung). Eine Annahme nach Ablauf einer allfällig genannten Frist oder nach wesentlichen Änderungen ist nur gültig, wenn Easy Cleany diese erneut bestätigt.
Änderungen am Auftrag (z.B. zusätzliche Räume, zusätzliche Leistungen, abweichender Verschmutzungsgrad, Terminänderungen) sind nur verbindlich, wenn sie von Easy Cleany bestätigt werden.
Stellen sich am Ausführungstag Abweichungen zu den angegebenen Objektdaten heraus, kann Easy Cleany den Auftrag anpassen (z.B. Preis-/Zeitaufwand) oder – bei erheblichen Abweichungen – ablehnen (Details unter „Preise, Offerte & Zusatzaufwand“).
3. Leistungen von Easy Cleany
Easy Cleany führt die vereinbarten Reinigungsleistungen fachgerecht, sorgfältig und termingerecht gemäss dem bestätigten Angebot aus.
Der konkrete Leistungsumfang (z.B. Art der Reinigung, enthaltene Bereiche/Optionen, Zusatzleistungen) ergibt sich ausschliesslich aus dem verbindlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
Easy Cleany ist berechtigt, die Leistung durch eigene Mitarbeitende oder sorgfältig ausgewählte Hilfspersonen/Partner ausführen zu lassen.
Falls zur Auftragserfüllung erforderlich, kann Easy Cleany in angemessenem Umfang Rückfragen stellen oder Nachweise verlangen (z.B. Fotos/Angaben zum Objekt), um den Auftrag korrekt planen und ausführen zu können.
4. Pflichten der Kundin/des Kunden
Die Kundin/der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben zum Objekt und zum Auftrag vollständig, wahrheitsgetreu und nach bestem Wissen zu machen (insbesondere im Angebotsrechner sowie in der weiteren Kommunikation).
Damit Easy Cleany die Leistung ordnungsgemäss erbringen kann, sorgt die Kundin/der Kunde insbesondere für:
- Zutritt zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt (Schlüssel, Zugangscodes, Anwesenheit/Übergabe nach Absprache).
- Verfügbarkeit von Wasser und Strom sowie angemessenen Arbeitsbedingungen vor Ort.
- Freie Zugänglichkeit der zu reinigenden Bereiche (z.B. Oberflächen, Fenster, Nasszellen) und das Entfernen persönlicher Gegenstände, soweit erforderlich.
- Rechtzeitige Information über Besonderheiten (z.B. starke Verschmutzung, empfindliche Materialien/Oberflächen, Defekte, Haustiere, Raucherwohnung, Schimmel/Ungeziefer, Sperrgut).
Entstehen aufgrund fehlender Mitwirkung, unvollständiger/unkorrekter Angaben oder fehlendem Zugang Wartezeiten, Zusatzaufwand oder Mehrkosten, kann Easy Cleany diese gemäss Punkt „Preise, Offerte & Zusatzaufwand“ zusätzlich verrechnen oder den Auftrag – bei wesentlichen Einschränkungen – ablehnen.
5. Leistungsumfang & Abgrenzungen
Die Reinigung erfolgt gemäss dem verbindlichen Angebot und ist grundsätzlich auf ein leerstehendes und frei zugängliches Objekt ausgelegt. Gegenstände, Möbel oder Einbauten, die nicht zum Objekt gehören oder nicht ausdrücklich vereinbart wurden, werden nicht gereinigt, nicht verschoben und nicht demontiert.
Nicht im Angebot enthalten sind insbesondere:
- Reinigungsarbeiten an nicht angegebenen Räumen/Flächen (z.B. zusätzliche Zimmer, Kellerabteile, Estrich, Garage, Balkon/Terrasse),
- Spezial- oder Wiederherstellungsarbeiten (z.B. Schimmel-/Ungezieferbekämpfung, Geruchsneutralisation, starke Kleber-/Lack-/Farbreste, Bauschutt, Nikotinbelastung),
- Arbeiten, die handwerkliche Leistungen erfordern (z.B. Reparaturen, Demontage/Montage von Bauteilen); das Verschliessen/Füllen von Dübellöchern gehört nicht zu unseren Leistungen, sofern nicht ausdrücklich als separate Zusatzleistung vereinbart,
- Entsorgung von Abfall/Sperrgut, sofern nicht ausdrücklich als Zusatzleistung vereinbart.
Easy Cleany reinigt nach bestem Wissen und mit branchenüblichen Methoden. Normale Gebrauchsspuren sowie nicht entfern- oder beeinflussbare Zustände (z.B. Materialalterung, Verfärbungen, Kratzer, bereits vorhandene Schäden) können nicht vollständig beseitigt werden und begründen keinen Mangel der Leistung.
Wenn am Ausführungstag Bereiche nicht zugänglich sind oder das Objekt nicht wie vereinbart vorbereitet ist, kann sich der Zeitaufwand erhöhen; zusätzliche Arbeiten erfolgen nur nach Absprache bzw. gemäss Punkt „Preise, Offerte & Zusatzaufwand“.
Premium-Leistungen / Premium-Übergabeservice: Sofern im Angebot ausdrücklich vereinbart, kann Easy Cleany einen Premium-Übergabeservice erbringen. Dieser Service setzt eine entsprechende Vollmacht der Kundin/des Kunden (Auftraggeber) voraus und umfasst ausschliesslich die Anwesenheit eines Easy Cleany Mitarbeiters bei der Wohnungsübergabe sowie die Übergabe der Wohnung im Namen des Auftraggebers. Allfällig notwendige Nachbesserungen der Reinigung können – soweit möglich und im Rahmen der vereinbarten Leistungen – unmittelbar vor Ort vorgenommen werden. Easy Cleany erbringt keine Rechtsberatung und keine rechtlichen Dienstleistungen; insbesondere nimmt Easy Cleany keine rechtliche Beurteilung vor und kann rechtlichen Einwänden oder Forderungen des Vermieters/der Verwaltung nicht rechtsverbindlich entgegentreten.
6. Preise, Offerte & Zusatzaufwand
Preis und Leistungsumfang ergeben sich aus dem verbindlichen Angebot von Easy Cleany. Ausgeführt werden nur die Leistungen, die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausdrücklich enthalten sind.
Der im Angebotsrechner angezeigte Betrag ist eine unverbindliche Richtpreis-Schätzung und kann vom verbindlichen Angebot abweichen (z.B. aufgrund ergänzender Angaben, Objektzustand, Zugänglichkeit, Aufwand).
Easy Cleany kann einen Zuschlag verlangen oder eine neue Offerte erstellen, insbesondere wenn:
- zusätzliche Räume/Flächen oder Objekte zu reinigen sind, die nicht angegeben wurden (z.B. Keller, Garage, Balkon/Terrasse, zusätzliche Zimmer),
- Zusatzleistungen gewünscht werden, die nicht im Angebot enthalten sind,
- der tatsächliche Verschmutzungsgrad oder Aufwand deutlich von den Angaben abweicht (z.B. starke Verschmutzung, Klebereste, Tier-/Rauchbelastung),
- Wartezeiten oder Mehraufwand entstehen (z.B. fehlender Zugang, fehlendes Wasser/Strom, eingeschränkte Zugänglichkeit).
Bei unerwartet hohem Aufwand kann Easy Cleany den Mehraufwand nach vorgängiger Information mit einem Stundensatz von CHF 55.– pro eingesetzter Person verrechnen. In diesem Fall verliert eine vereinbarte Pauschale ihre Gültigkeit, soweit der Mehraufwand nicht im Rahmen des Angebots abgedeckt ist.
7. Zahlung & Fälligkeit
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag am Tag der Leistungserbringung nach Abschluss der Reinigungsarbeiten zur Zahlung fällig.
Zahlungen sind – je nach Vereinbarung – möglich per Barzahlung, Banküberweisung oder TWINT/Kartenzahlung. Allfällige Gebühren von Zahlungsanbietern (z.B. Karten-/Online-Zahlungen) können dem Kunden belastet werden, sofern dies vorab kommuniziert wird.
Bei Zahlung auf Rechnung gilt die auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist. Gerät die Kundin/der Kunde in Verzug, kann Easy Cleany eine angemessene Bearbeitungsgebühr sowie den gesetzlichen Verzugszins geltend machen.
8. Stornierung / Terminverschiebung
Eine Stornierung oder Terminverschiebung ist der Kundin/dem Kunden jederzeit möglich, muss jedoch so früh wie möglich mitgeteilt werden (schriftlich per E-Mail genügt).
Easy Cleany kann bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen (No-Show) eine Entschädigung verlangen, da Personal und Zeit verbindlich reserviert werden. Es gelten folgende Pauschalen/Anteile am vereinbarten Preis:
- mehr als 10 Werktage vor Termin: CHF 90.– Bearbeitungsgebühr
- 4 bis 10 Werktage vor Termin: 50%
- 1 bis 3 Werktage vor Termin: 80%
- am selben Tag: 100%
Massgebend ist der Zeitpunkt, an dem die Mitteilung bei Easy Cleany eingeht.
9. Abnahme & Nachreinigung (Abgabegarantie)
Nach Abschluss der Reinigungsarbeiten erfolgt die Abnahme in der Regel vor Ort (z.B. durch die Kundin/den Kunden oder nach Absprache). Mit der Abnahme gilt die Leistung als erbracht.
Wird die Reinigung bei der Wohnungsübergabe durch die Verwaltung/Vermietung oder Eigentümerschaft beanstandet, verpflichtet sich Easy Cleany im Rahmen der vereinbarten Leistung zu einer kostenlosen Nachreinigung, sofern:
- die Beanstandung unverzüglich nach Übergabe mitgeteilt wird und
- ein Übergabeprotokoll oder eine nachvollziehbare Auflistung der beanstandeten Punkte vorliegt und
- Easy Cleany die Möglichkeit erhält, die Nachreinigung innert angemessener Frist durchzuführen.
Spätere oder pauschale Beanstandungen ohne konkrete Punkte können nicht berücksichtigt werden. Bei ungerechtfertigten oder wiederholten Beanstandungen kann Easy Cleany eine unabhängige Beurteilung (z.B. durch eine neutrale Stelle) veranlassen; die Kosten trägt die Kundin/der Kunde.
10. Haftung & Versicherung
Schäden sind Easy Cleany unverzüglich, spätestens jedoch innert 48 Stunden nach Kenntnisnahme schriftlich zu melden und nach Möglichkeit zu dokumentieren (z.B. Fotos, Beschreibung). Bereits bestehende Schäden oder Mängel am Objekt sind – soweit erkennbar – vor Arbeitsbeginn mitzuteilen.
Schadenersatzansprüche, welche seitens des Kunden als Folge der Auftragsdurchführung geltend gemacht werden können, sind ggf. durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt (bis 5 Millionen Franken pro Schadensereignis für Personen-/Sachschäden). Die Haftung für direkte oder unmittelbare Schäden bis zu einem Betrag von CHF 500.-- sowie für indirekte oder mittelbare Schäden wird hiermit ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Haftung für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche Ansprüche. Für den Deckungsumfang sind die Versicherungsbedingungen der betreffenden Versicherungsgesellschaft massgebend.
11. Schlussbestimmungen (Recht / Gerichtsstand)
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Easy Cleany. Easy Cleany ist zudem berechtigt, die Kundin/den Kunden am Wohnsitz/Sitz der Kundin/des Kunden zu belangen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
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